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Immobilien und Ferienwohnungen
Gerade für Ausländer ist es wichtig die spanischen Gepflogenheiten beim Kauf, Verkauf oder Besitz einer Immobilie in Spanien zu kennen. Gilt doch für Immobilien-Kaufverträge, Eigentums-Fragen und Besteuerung ausschließlich spanische Recht.Anders als in Deutschland sind nämlich Kaufverträge über Immobilien in Spanien grundsätzlich auch privatschriftlich, also ohne notarielle Beurkundung gültig, ja ein mündlich geschlossener Kaufvertrag kann rechtsgültig sein.
Damit Sie vor einem finanziellen Schaden bewahrt werden, geben wir Ihnen einen Überblick über das spanische Immobilienrecht.
Wir empfehlen Ihnen daher, lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten.
Als Berater kommen in Frage: Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und mit Einschränkung Immobilienmakler.
Wir vermitteln Sie gerne weiter.
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13.09.2009
01.09.2011
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